Aus der Geschichte der Reformierten im oberen Kantonsteil


Im Mittelalter sicherte sich die Stadt Bern die hohe Gerichtsbarkeit über die Grafschaft Buchegg. Die Erben der Grafen von Buchegg konnten somit der Stadt Solothurn nur das Land und die niedere Gerichtsbarkeit abtreten. Anlässlich der Reformation erlaubte die Stadt Solothurn während einiger Jahren beide Konfessionen. Es gibt mehrere Gründe, dass letztlich Solothurn ein katholischer Stand blieb. Die wichtigsten: Führende Solothurner Familien konnten nicht für die Reformation gewonnen werden, der (katholische) französische König Franz I. errichtete 1532 in Solothurn eine Ambassade, Solothurn hatte seine Truppen bei der Schlacht von Kappel 1531 auf Seiten der geschlagenen Reformierten und die siegreichen katholischen Stände verzichteten auf eine Kriegssteuer, sofern Solothurn beim alten Glauben blieb.

Für den Bucheggberg bedeutete die kirchliche Zugehörigkeit zur Stadt Bern, dass die Konfessionsfrage unter die hohe Gerichtsbarkeit falle und somit das Gebiet analog dem Kanton Bern reformiert werden müsse. Somit hatte der katholische Stand Solothurn einen reformierten Bezirk. In den folgenden 250 Jahren nahm Solothurn innerhalb der alten XIII Orte der Eidgenossenschaft eine wichtige Vermittlerrolle ein, isolierte sich aber öfters auch. Der einzige zuverlässige Verbündete war der französische König.

1539 schlossen die Stände Bern und Solothurn ein Übereinkommen über die Ausübung des reformierten Glaubens im Bucheggberg. 1577 wurde dieser Vertrag erneuert, und es wurden dabei auch Pfarrpfründen im Bucheggberg und im Wasseramt abgetauscht. Sowohl das Kirchen- als auch das Schulwesen sollte im Bucheggberg nach bernischen Gesetzen geregelt werden. Einzig der Errichtung eines Chorgerichtes widersetzte sich Solothurn bis 1787.

In der Zeit der Helvetik und der Mediation wurden die Abkommen mehrmals überarbeitet. Die Chorgerichte wurden beibehalten. Solothurner Reformierte, welche Pfarrer werden wollten, sollten in Bern wie Berner gehalten werden. Das Schulwesen stand unter bernischer Aufsicht und umfasste bis 1969 neun obligatorische Schuljahre (im übrigen Kanton Solothurn nur acht).

1835 wurde in der Stadt Solothurn eine reformierte Kirchgemeinde gegründet, welche alle Reformierten in den Bezirken Solothurn, Lebern und Wasseramt einschloss. Der Einfachheit halber wurde diese Kirchgemeinde in die kirchlichen Abkommen über den Bucheggberg eingegliedert und der Kanton Bern bezahlte bis 1974 einen (kleinen) Teil des Pfarrerlohnes.

Die später entstandenen Kirchgemeinden Grenchen-Bettlach, Biberist-Gerlafingen und Wasseramt veränderten das 1835 umschriebene Territorium nicht und wurden automatisch Glieder der Berner Kirche.

Ein neues bernisches Kirchengesetz von 1874 machte eine Überarbeitung des Vertragswerkes nötig, so dass in den Vereinbarungen von 1875 und 1885 vor allem die demokratisch stattzufindenden Wahlen geregelt wurden, ebenso die formelle Eingliederung der Bezirke Solothurn, Lebern, Bucheggberg und Wasseramt in die bernische Kirche. Im Kantonsrat wurde die Frage gestellt, ob nicht alle Reformierten des Kantons Solothurn zu Bern gehen sollten. Doch Landammann Vigier wies auf die geografische Distanz zu Olten hin, und dass Olten eigentlich von Basel aus betreut würde. (Auf der Jurasüdfussachse zwischen Solothurn und Olten gab es damals praktisch keine Reformierten.)

1959 wurden die Belange der Bezirkssynode, der Wahlkreise und der Synodalen auf den heutigen Stand gebracht.

1974 kaufte sich der Kanton Bern aus seinen eingegangenen finanziellen Verpflichtungen für die solothurnischen Kirchgemeinden los. Im Übrigen blieb der Staatsvertrag von 1959 unverändert.

Helmuth Zipperlen

Sonderfall Reformierte Kirche Kanton Solothurn (Referat von Pfr. Wilhelm, Schönenwerd)