Die reformierte Kirche ist im Kanton Solothurn in die Bezirkssynode im oberen Kantonsteil und die Evangelisch-Reformierte Kirche Kanton Solothurn im restlichen Kantonsgebiet unterteilt.
Eine Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn vom 23. Dezember 1958 und vom 24. September 1979 regelt die Zugehörigkeit der Bezirke Bucheggberg, Solothurn, Lebern und Wasseramt zu den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (refbejuso). Dadurch wurde eine vorherige Jahrhunderte alte Verbindung abgelöst.
Aufgrund der unterschiedlichen Gesetze in den beiden Kantonen hat die Bezirkssynode Solothurn eine Sonderstellung. Sie ist eine eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne von § 168 des Gemeindegesetzes des Kantons Solothurn.
Aufgaben
Die Bezirkssynode nimmt die ihr dafür im kantonalen Recht und im Reglement der kirchlichen Bezirke vorgesehenen Aufgaben wahr, beispielsweise wählt sie die Mitglieder der Kirchensynode für ihren Wahlkreis.
Sie erfüllt Aufgaben von lokaler und regionaler Bedeutung, welche die Kraft der einzelnen Kirchgemeinden übersteigen. Sie koordiniert und fördert die Kooperation unter den Kirch- gemeinden. Sie vertritt und unterstützt Anliegen aus ihren Kirchgemeinden gegenüber den Organen des Synodalverbandes.
Sie arbeitet mit anderen solothurnischen kirchlichen Stellen zusammen, insbesondere mit der Evangelisch-Reformierten Kirche Kanton Solothurn.