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Aus der Geschichte der Reformierten im oberen Kantonsteil

Im Mittelalter sicherte sich die Stadt Bern die hohe Gerichtsbarkeit über die Grafschaft Buchegg. Die Erben der Grafen von Buchegg konnten somit der Stadt Solothurn nur das Land und die niedere Gerichtsbarkeit abtreten. Anlässlich der Reformation erlaubte die Stadt Solothurn während einiger Jahren beide Konfessionen. Es gibt mehrere Gründe, dass letztlich Solothurn ein katholischer Stand blieb. Die wichtigsten: Führende Solothurner Familien konnten nicht für die Reformation gewonnen werden, der (katholische) französische König Franz I. errichtete 1532 in Solothurn eine Ambassade, Solothurn hatte seine Truppen bei der Schlacht von Kappel 1531 auf Seiten der geschlagenen Reformierten und die siegreichen katholischen Stände verzichteten auf eine Kriegssteuer, sofern Solothurn beim alten Glauben blieb.

Für den Bucheggberg bedeutete die kirchliche Zugehörigkeit zur Stadt Bern, dass die Konfessionsfrage unter die hohe Gerichtsbarkeit falle und somit das Gebiet analog dem Kanton Bern reformiert werden müsse. Somit hatte der katholische Stand Solothurn einen reformierten Bezirk. In den folgenden 250 Jahren nahm Solothurn innerhalb der alten XIII Orte der Eidgenossenschaft eine wichtige Vermittlerrolle ein, isolierte sich aber öfters auch. Der einzige zuverlässige Verbündete war der französische König.

1539 schlossen die Stände Bern und Solothurn ein Übereinkommen über die Ausübung des reformierten Glaubens im Bucheggberg. 1577 wurde dieser Vertrag erneuert, und es wurden dabei auch Pfarrpfründen im Bucheggberg und im Wasseramt abgetauscht. Sowohl das Kirchen- als auch das Schulwesen sollte im Bucheggberg nach bernischen Gesetzen geregelt werden. Einzig der Errichtung eines Chorgerichtes widersetzte sich Solothurn bis 1787.

In der Zeit der Helvetik und der Mediation wurden die Abkommen mehrmals überarbeitet. Die Chorgerichte wurden beibehalten. Solothurner Reformierte, welche Pfarrer werden wollten, sollten in Bern wie Berner gehalten werden. Das Schulwesen stand unter bernischer Aufsicht und umfasste bis 1969 neun obligatorische Schuljahre (im übrigen Kanton Solothurn nur acht).

1835 wurde in der Stadt Solothurn eine reformierte Kirchgemeinde gegründet, welche alle Reformierten in den Bezirken Solothurn, Lebern und Wasseramt einschloss. Der Einfachheit halber wurde diese Kirchgemeinde in die kirchlichen Abkommen über den Bucheggberg eingegliedert und der Kanton Bern bezahlte bis 1974 einen (kleinen) Teil des Pfarrerlohnes.

Die später entstandenen Kirchgemeinden Grenchen-Bettlach, Biberist-Gerlafingen und Wasseramt veränderten das 1835 umschriebene Territorium nicht und wurden automatisch Glieder der Berner Kirche.

Ein neues bernisches Kirchengesetz von 1874 machte eine Überarbeitung des Vertragswerkes nötig, so dass in den Vereinbarungen von 1875 und 1885 vor allem die demokratisch stattzufindenden Wahlen geregelt wurden, ebenso die formelle Eingliederung der Bezirke Solothurn, Lebern, Bucheggberg und Wasseramt in die bernische Kirche. Im Kantonsrat wurde die Frage gestellt, ob nicht alle Reformierten des Kantons Solothurn zu Bern gehen sollten. Doch Landammann Vigier wies auf die geografische Distanz zu Olten hin, und dass Olten eigentlich von Basel aus betreut würde. (Auf der Jurasüdfussachse zwischen Solothurn und Olten gab es damals praktisch keine Reformierten.)

1959 wurden die Belange der Bezirkssynode, der Wahlkreise und der Synodalen auf den heutigen Stand gebracht.

1974 kaufte sich der Kanton Bern aus seinen eingegangenen finanziellen Verpflichtungen für die solothurnischen Kirchgemeinden los. Im Übrigen blieb der Staatsvertrag von 1959 unverändert.

Helmuth Zipperlen


Sonderfall Reformierte Kirche im Kanton Solothurn

Referat von Pfr. U.Wilhelm zur Einführungssynode der ev.-ref. Kirche Kanton Solothurn
am 13.3.2010 in der Pauluskirche Olten

In der Schweiz gibt es 24 reformierte Kantonalkirchen. Die beiden Halbkantone Appenzell
haben eine gemeinsame. Nur der Kanton Solothurn hat zwei. Warum das so ist, und was es
sonst noch mit dieser Doppelkirche auf sich hat, dieser Frage möchte ich jetzt mit Ihnen zusammen nachgehen.

Im Bewusstsein vieler Reformierter beginnt ihre Kirche mit der Reformation. Das davor ist
alles „katholisch“ und hat mit uns nichts zu tun. Das ist natürlich falsch. Die Reformatoren
hätten sich darüber entsetzt. Sie wollten ja alle die bestehende Kirche reformieren, erneuern,
und keine neuen Kirchen gründen. Kirche beginnt mit der Verkündigung des historischen
Jesus und dauert durch die Geschichte bis heute an. Jesus Christus ist das Fundament des Kirchenbaus (1.Kor.3,11 / Verfassungspräambel). Zu unserer eigenen Geschichte gehört deshalb auch die Kirchengeschichte vor der Reformation. Die Zürcher reformierte Kirche hat das in ihrer neuen Kirchenordnung von 2009 bewusst zu machen gesucht. Dort heisst es in Art.3, Absatz 2: Die Landeskirche ... ist ... Teil der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche. Sie ist in diesem ökumenischen Horizont evangelische Kirche. Die Zürcher Kirche ist damit vermutlich die erste reformierte Kirche, die sich als solche ausdrücklich zu Katholizismus und Apostolizität bekennt – natürlich im ursprünglichen Sinn verstanden – „katholisch“ als allumfassend und „apostolisch“ als auf das im Neuen Testament kristallisierte Zeugnis der Apostel zurückgehend.

Unser Wort Kirche leitet sich von zwei griechischen Begriffen ab: der erste ist ekklêsia was
im alten Griechenland der Name für die Sitzung einer von einem Herold aus dem Alltag „herausgerufenen“ Volksversammlung war. In der Zusammensitzung ekklêsia tou theou oder
ekklêsia tou kyriou wird das dann das Aufgebot Gottes und das Aufgebot des Herrn, das
„Volk Gottes“. Dieser Begriff existiert bis heute in den romanischen Sprachen: frz. église,
spanisch iglesia, italienisch chiesa. Der andere griechische Begriff ist kyrikê und bedeutet
dasselbe: dem Herrn gehörig. Mit dem Wort oikia = Haus zusammen heisst es Haus des Herrn. oikia hat man später kurzerhand weggelassen. Daraus wurde das alemannische Kilche,
das mittelhochdeutsche Kirche, die englische church, die dänische kerk, die schwedische kyrka und die finnische kirkko.

In theologischem Sinn gibt es nur eine christliche Kirche, welche in biblischer Sprache den
„Leib Christi“ darstellt (1. Kor. 12,27). Das Haupt dieses Kirchenleibes ist Christus (Kol. 1,18).
Nach orthodoxem und katholischem Verständnis lässt er sich auf der Erde vertreten, nämlich
vom jeweiligen Patriarchen oder vom Papst, welche regional dann wieder durch die Bischöfe
vertreten werden. Ob Christus auf der Erde einen Stellvertreter braucht oder nicht, war eine
der grossen Streitfragen in der Reformation. Calvin meinte, Christus lenke auch heute noch
seine Kirche selbst, weshalb es keinen Stellvertreter in Rom oder anderswo brauche.

Nach Calvins Verständnis ist jede einzelne Kirchgemeinde in voll gültiger Weise „Leib Christi“,
wobei es für ihn aber unbestritten war, dass sich die einzelnen Kirchgemeinden dort, wo
es möglich ist (wegen der schweren Verfolgungen zu seiner Zeit war es in Frankreich nicht
immer möglich), zu Verbänden zusammenschliessen. Im Prinzip ist aber nach Calvin jede
einzelne Kirchgemeinde autonom. So entstand die reformierte presbyterialsynodale
Kirchenstruktur, die dafür typisch ist, dass örtliche Kirchenvorstände (presbyteroi = die Ältesten) Vertreter in die regionale Synode schicken, welche dann das eigentliche Leitungsorgan der Kirche ist. In grossen Ländern gibt es über den Regionalsynoden noch die Landessynode. In der Schweiz ist das der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK, der aber faktisch nur Empfehlungen aussprechen kann. „Synode“ kommt übrigens vom griechischen „synodos", was „gemeinsam auf dem Weg“ heisst. Kirche ist das wandernde Gottesvolk, das dem kommenden Herrn entgegengeht.

Im calvinisch-reformierten Kirchenverständnis gibt es keine Unterscheidung zwischen Priestern und Laien, sondern nur eine Unterscheidung in den Aufgaben und Funktionen. Die Prediger verkünden das Evangelium und zeigen den Weg. Die Kirchgemeinderäte sind die Hirten, welche die Gemeinde unterwegs zusammenhalten. Die Diakone kümmern sich um die Kranken und Schwachen und machen die Wanderung erträglich. Zusammen bilden sie das Konsistorium oder Presbyterium, welches der Gemeinde dient. Dazu kommen noch die Professoren, welche die Pfarrer ausbilden, und die Lehrer, welche die Jugend lehren. Daraus ergeben sich die Arbeitsbereiche der Kirche: Verkündigung, Seelsorge, Praktische Nächstenliebe und Unterweisung. Theologisch gesprochen Homiletik, Pastoralpsychologie, Diakonie und Katechese.

Calvins Kirchenmodell hat etwas Utopisches: gleichberechtigt und frei von jeder menschlichen
Herrschaft kommen Frauen und Männer am Tisch des Herrn zusammen und begegnen sich als Brüder und Schwestern. Calvins Idee machte 200 Jahre später Furore, aber ausserhalb der Kirche, in der berühmten Parole der französischen Revolution: „liberté, egalité, fraternité“
– „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Der grosse Prophet der französischen Revolution,
JeanJacques Rousseau, war ein Genfer. Als die calvinische Kirchenidee entstand, wurde die
Welt noch von Königen regiert. Sie war darin ein demokratischer Fremdkörper. Durch die Vertreibung der Reformierten vor allem aus Frankreich wurde diese Kirchenidee in viele andere Länder exportiert und prägte dort die staatlichen Strukturen. USA und Frankreich wurden zu den ersten Demokratien. Andere Länder behielten ihre Monarchen, entmachteten sie aber faktisch durch demokratische Verfassungen, wie England oder Holland.

Wie kam es nun zur Entstehung von zwei getrennten reformierten Kirchen im gleichen Kantonsgebiet? Die Wurzeln dafür liegen tief in der Geschichte, tiefer, als man gemeinhin meint.

Das Gebiet unserer heutigen Evang.ref. Kirche Kanton Solothurn im unteren Kantonsteil war in den ersten 1‘200 Jahren Bestandteil des im 4.Jahrhundert entstandenen Bistums Basel, aber
nur zur Hälfte. Die andere Hälfte gehörte ab 585 zum Bistum Konstanz. Die Grenze war identisch mit dem Verlauf der Aare. Das Gebiet links der Aare war Bistum Basel, das Gebiet
rechts der Aare Bistum Konstanz. Das blieb so bis Ende 1814. Ich vermute, dass diese anderthalbtausend Jahre bestehende historische Grenze sich unbewusst noch heute hier und da auswirkt.

Das Bistum Basel hatte im Mittelalter eine ganz andere geographische Ausdehnung als heute.
Der Leberberg links der Aare mit der Stadt Solothurn bis zum Bach Siggern (Flumenthal) gehörte bis 1814 zum Bistum Lausanne, die Gebiete rechts der Aare gehörten zum Bistum
Konstanz. Dafür gehörte aber der Jura und das ganze Oberelsass bis etwa zur Hochkönigsburg, welche heute die Grenze zwischen den französischen Departementen HautRhin und BasRhin markiert, zum Bistum Basel. Der Bischof war Fürstbischof, also zugleich Staatschef; die Bistumsverwaltung war zugleich die Staatsverwaltung. Darum sind die alten kirchlichen Grenzen so wichtig und prägend. Wir vergessen meist, dass viele europäische Staaten erst in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts entstanden sind. Kirchliche Grenzen sind meist Erinnerungen an alte Staatsgrenzen. Ab etwa 1250 fielen die elsässischen Gebiete des Fürstbistums den erstarkenden Habsburgern zu; der Basler Bischof Philipp von Gundelsheim betätigte sich um so stärker im Jura und verlegte 1528 seine Residenz nach Pruntrut; das Domkapitel liess sich nach der Einführung der Reformation in Basel 1529 in Freiburg im Breisgau nieder, wo noch heute ein „Basler Hof“ an diese Zeit erinnert (bis 1678). Im Elsass übte der Bischof von Basel aber immer noch die geistliche Macht aus, und zwar bis zur französischen Revolution 1789.

1458 kaufte die Stadt Solothurn das Niederamt. 1481 trat der Kanton in die Eidgenossenschaft
ein. Alle Gebiete der rechten Aareseite gehörten da noch zum Bistum Konstanz, und die Stadt
Solothurn selbst und ihr Umfeld gehörte noch zum Bistum Lausanne. 50 Jahre später kam die
Reformation. 1523 wurde Zürich reformiert; es folgten die Ostschweiz und Bern. Im Januar 1528 fand die Berner Disputation statt und Bern wurde reformiert. Am 8.Februar 1528 entschied auch die solothurnische Obrigkeit, den Dörfern der Landschaft freie Glaubenswahl zu gewähren. Noch wichtiger war das Mandat vom 22.9.1529, in welchem die Solothurner Obrigkeit unter dem Druck von Bern die absolute Glaubensfreiheit eingeführte. An der Fasnacht 1529 stürmten die Basler das Münster und führten die Reformation ein. Schon im Dezember 1529 bekannten sich 18 solothurnische Gemeinden zum reformierten Glauben, 21 waren katholisch geblieben, und zehn warteten auf einen Entscheid der Regierung. Zwei Jahre später gab es im oberen Kantonsteil nur noch drei katholische Gemeinden, im unteren noch zwölf, darunter Olten und Schönenwerd mit dem Stift.

Doch am 11.Oktober 1531 starb Zwingli in der Schlacht von Kappel am Albis. Die Berner waren den Zürchern erst zu Hilfe gekommen, als die Schlacht schon vorbei war, weshalb ihnen in der Schweiz seither eine gewisse Langsamkeit unterstellt wird. Die Solothurner waren mit den Bernern unterwegs und also in Kappel auch nicht dabei. Vielleicht waren es sogar sie, welche den Berner Vormarsch verlangsamt hatten, denn sie machten grosse Geschäfte mit der Vermittlung von Soldaten an die Franzosen, welche seit 1530 in der Stadt als Ambassadoren residierten (bis 1792), während, wie man wusste, Zwingli die gewinnbringende Reisläuferei immer heftig bekämpft hatte. Mit einem Sieg der Zürcher hätten die Solothurner also womöglich ihrem eigenen Hauptgeschäft geschadet. Jedenfalls hatte es den ausdrücklichen Befehl an die solothurnischen Truppen gegeben, auf keinen Fall in den Kampf einzugreifen. Die fünf katholischen Orte der Innerschweiz erliessen den Solothurnern die Kriegsschuld von 800 Kronen unter der Bedingung, dass sie die reformierten Prediger wegwiesen.

In der Stadt Solothurn wäre es im November 1533 beinahe zum Konfessionskrieg gekommen,
wenn sich nicht der katholische Schultheiss Niklaus von Wengi vor die Kanonen gestellt hätte,
welche auf die Reformierten am anderen Aareufer gerichtet waren. Viele der Reformierten
gehörten der bedeutenden Schiffleutenzunft an, welche damals praktisch den gesamten Handelsverkehr zwischen Neuenburg und Zurzach kontrollierte. Der Rat wies in der Folge alle
reformierten Prediger aus. Nur die Lostorfer und Stüsslinger blieben bis 1536 reformiert, die
Erlinsbacher noch länger, bis 1564 – sie waren also der eigentliche Hort des Protestantismus
auf dem Gebiet unserer heutigen Kirche.

1546 stand die Reformation überall auf der Kippe, als Martin Luther starb und die katholischen
deutschen Fürsten die evangelischen im Schmalkaldischen Krieg, dem ersten Religionskrieg
in Europa, besiegten. Frankreich führte die Inquisition gegen die Reformierten ein. Gleichzeitig berief die römisch-katholische Kirche ein Konzil nach Trient, das mit Unterbrechungen bis 1563 tagte, und es begann die Zeit der Gegenreformation.

Die Bucheggberger blieben auch nach 1564 reformiert, weil dort seit 1406 Bern die hohe Gerichtsbarkeit innehatte und das Recht, die Konfession zu bestimmen. In der Folge gab es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Bern und Solothurn um die „Landesherrlichkeit“ am Bucheggberg, bei denen immer auch die Konfession zumindest im Hintergrund eine Rolle spielte. Während des Dreissigjährigen Krieges im Zusammenhang mit dem Kluserhandel von 1632 und während des Ersten Villmerger Krieg 1656 wäre es beinahe zum Krieg zwischen Bern und Solothurn gekommen. Beigelegt wurde der Konflikt um den Bucheggberg im Wyniger Vertrag von 1665, in dem Bern auf die hohe Gerichtsbarkeit verzichtete. Genau wie die Appenzeller, die noch heute den „alten“ Silvester nach dem julianischen Kalender 14 Tage später als der Rest der Welt feiern, hielten die „Buchiberger“ von 1584 an über 100 Jahre am alten julianischen Kalender fest, während in Solothurn der neue gregorianische Kalender galt, für dessen Einführung Papst Gregor XIII. die Tage zwischen dem 4. und dem 15.10.1582 kurzerhand aus dem Kalender und der Zeitrechnung gestrichen hatte. Die Reformierten holten das später nach, indem sie auf den 18.Februar 1700 den 1.März folgen liessen. Die Evangelischen liessen sich übrigens auch in anderen Gegenden Europas mit dieser Kalenderreform bis 1700 Zeit.

1678 zog das Domkapitel Basel auf Druck der Franzosen von Freiburg im Breisgau nach Arlesheim um. Von 1678 bis 1792 war der Dom von Arlesheim die Kathedrale des Bistums Basel. 1790 wurde das Elsass von der Diözese Basel abgetrennt. 1792 besetzten die Franzosen Arlesheim, worauf die Domherren nach Solothurn flüchteten. 1814 unterstellte Papst Pius VII. das Territorium des ehemaligen Fürstbistums wieder der geistlichen Leitung des Bischofs von Basel; durch den Wiener Kongress fiel es 1815 an die Schweiz, der grössere Teil an den Kanton Bern, das Birseck an den Kanton Basel. Auch der Kanton Solothurn, dessen Gebiet bisher ja zu den Bistümern Basel, Konstanz und Lausanne gehört hatte, wurde jetzt dem Bistum Basel zugeordnet.

1821 wurde in Rom das Bistum Konstanz aufgehoben, um den aufmüpfigen, im Volk sehr beliebten Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg loszuwerden, der vom Konstanzer Domkapitel 1817 zum Bischof gewählt worden war, was Papst Pius VII. nicht anerkannte. Das Gebiet des Bistums wurde aufgeteilt in die neu gegründeten Bistümer Freiburg im Breisgau und Rottenburg bzw. den Bistümern Basel und Chur und später St.Gallen unterstellt. Erst seit 1828 residiert der Bischof des Bistums Basel in Solothurn. Heute gilt das Bistum Basel als eines der schwierigsten überhaupt in Europa, was bei seiner Geschichte eigentlich kein Wunder ist, und schon lange wird darüber diskutiert, wie es allenfalls neu geordnet werden könnte.

1848 führte die neue Bundesverfassung die Niederlassungsfreiheit in der Schweiz ein. Erstmals konnten sich Reformierte in katholischen Kantonen niederlassen und umgekehrt. Gleichzeitig hielt im bis dahin reinen Agrarkanton Solothurn die Industrie Einzug. Von Roll baute in Gerlafingen, Matzendorf und in der Klus die Eisenindustrie auf. In Biberist kam die Papierfabrik, in Derendingen Spinnereien. In Grenchen fasste die Uhrenindustrie Fuss. Im Niederamt gründete Bally sein Schuhimperium. Das alles brauchte enorm viele Arbeitskräfte, die vor allem aus den umliegenden Kantonen kamen, die allesamt reformiert waren: Bern, Baselland und Aargau. Die neuen Einwohner wollten eigene Kirchgemeinden haben. 1856 wurde auch mit dem Aufbau eines Eisenbahnnetzes begonnen, wodurch Olten zur Eisenbahnerstadt und zu einem neuen schwergewichtigen wirtschaftlichen Zentrum im Kanton wurde, das mit der Patrizierstadt Solothurn in Konkurrenz trat. Der Kulturkampf beginnt. Die Bedingung, einer der beiden Grosskonfessionen anzugehören, wurde bei der Revision der Bundesverfassung von 1866 gestrichen. Der Industriepionier Carl Franz Bally machte in Schönenwerd offene Opposition gegen die römischkatholische Kirche; in der Folge entstand die christkatholische Kirche. Die Klöster wurden aufgehoben, die Jesuiten ausgewiesen.

Die neu entstandenen reformierten Kirchgemeinden waren zunächst „Kolonien“ der Kirchen
der reformierten Nachbarkantone: Solothurn von Bern, Olten und Balsthal von Basel, Schönenwerd von Aarau. In Olten zum Beispiel galt lange das Basler Liturgiebuch, und die Pfarrer wurden vom Basler Antistes in ihr Amt eingesetzt. Die Gemeinden wuchsen sprunghaft, ihre Infrastruktur hinkte immer nach. Die Pfarrpersonen waren extrem gefordert und belastet und verweilten oft nur für kurze Zeit im Kanton. Die reformierte Gemeinde Solothurn wuchs von 24 Familienvätern bei der Gemeindegründung 1835 auf 4‘000 Mitglieder fünfzig Jahre später (1885), Grenchen von 68 um 1850 auf 3‘052 fünfzig Jahre später (1905). Die Gemeinden teilten sich, wodurch neue entstanden. Die Jahreszahlen stehen für die Anerkennung der
Kirchgemeinden durch den Kanton. Fast überall lagen davor 20 bis 30 Jahre Existenz in Form
von Protestantenvereinen.

Das Geld für Kirchenbauten und Pfarrergehälter kam trotz grosser Anstrengungen der Gemeinden mehrheitlich von aussen. Hier spielten die Protestantisch-kirchlichen Hilfsvereine
eine entscheidende Rolle. In den reformierten Kantonen sammelten sie Gelder, um damit die
Reformierten in der Diaspora („Zerstreuung“) zu unterstützen. Viele Kirchen und Pfarrhäuser im Kanton Solothurn wurden vom Erlös der jährlich gesamtschweizerisch durchgeführten
Reformationskollekten erbaut. 1921 wurde in Balsthal der Protestantisch-kirchl. Hilfsverein
Solothurn als 16. und letzter Hilfsverein in der Schweiz gegründet. Er übernahm dann die Feinverteilung der aus den anderen Hilfsvereinen fliessenden Gelder. Mit ihnen wurden auch
Pfarrerlöhne oder Anteile an ihnen ausgerichtet. Noch in den fünfziger Jahren stattete der Hilfsverein mehrere Pfarrpersonen mit Dienstautos aus, um die weit herum verstreuten Gemeindeglieder schneller erreichen zu können.

An den Rändern des Kantons schlossen die Reformierten Pastorationsverträge mit den Nachbarn aus der angrenzenden Kantonalkirche. Im Schwarzbubenland und im Laufental bildeten sich erst im 20.Jahrhundert reformierte Gemeinden (Kleinlützel und Thierstein 1949, Seewen 1954, Leimental 1957, Oristal 1983. Die jüngste Gemeindebildung war Kienberg im Jahr 2005.

Der Wunsch nach einer gemeinsamen Kantonalkirche wurde erstmals 1893 bei einer Kirchgemeindeversammlung in Olten geäussert. 1900 lud die Kirchgemeinde Solothurn zur Gründung eines Verbandes ein, was die Gemeinden des Bucheggberges ablehnten, so dass die Versammlung gar nicht zustande kam. Darauf schloss sich die Gemeinde Schönenwerd der Aargauer Synode an. 1903 lud die Berner Synode in Solothurn zum Anschluss der solothurnischen Gemeinden an die Berner Kirche an, was Olten, Balsthal und Schönenwerd wegen ihrer guten Beziehungen zu Basel und Aarau ablehnten.

Am 24.September 1911 schlossen sich alle 11 bestehenden Kirchgemeinden des Kantons, auf
die Initiative von Schönenwerd hin, zu einem „Verband reformierter Kirchgemeinden“ zusammen, mit der Rechtsform eines Vereins. Elf Kirchgemeinden im Jahr 11 – auch bei den
Reformierten kommt die „heilige“ Zahl der Solothurner vor! Ort der denkwürdigen Verbandsgründung war der „Adler“ in Solothurn. Der Verband versuchte, die so verschiedenen
Reformierten im Kanton auf eine gemeinsame Identität und ein Zusammengehörigkeits-Bewusstsein einzuschwören. Dazu nahm er zahlreiche Projekte in Angriff:

> 1920 Gründung der Pensionskasse für die christ-kath.und ref.Pfarrer des Kantons
> Mithilfe bei der Bildung neuer Kirchgemeinden (von 11 auf 21)
> Vertretung gegenüber Kanton und kath.Synode
> Förderung von Sonntagsheiligung, Sonntagsschule, Frauenvereinen
> 1952 Besteuerung jurist.Personen (Finanzausgleich)
> 1952 Stimm- und Wahlrecht für Frauen in kirchlichen Fragen
> 1956 Stiftung reformierter Kinderheime
> 1963 Hauptamtliche Religionslehrer an Kantonsschulen
> 1971 Gehörlosenseelsorge
> 1973 Kommission für gemeinsame Sonntagsschullager im Kanton
> 1977 Pfarramt für Mission und Oekumene, zusammen mit BL

Über eigenes Geld verfügte der Verband erst seit 1952, als der Finanzausgleich geschaffen
wurde. Während der ersten 30 Jahre seines Bestehens war der Protestantisch-kirchliche Hilfsverein Solothurn viel wichtiger als der Verband. Bis in die fünfziger Jahre war der Hilfsverein in vielen Belangen Vorläufer der heutigen Kantonalkirche. Das zeigte sich auch darin, dass alle Kirchgemeinden ihre Jahresberichte dem Prot.kirchl.Hilfsverein übermittelten.

1931 kam es zur Gründung einer Bezirkssynode im unteren Kantonsteil, welche 1933 zum
ersten Mal tagte und die Ausarbeitung einer Kirchenordnung beschloss, 1942 zur Gründung
einer Bezirkssynode im oberen Kantonsteil, die erst 1958 von Bern genehmigt wurde. Am
5.Dezember 1948 wurde im unteren Kantonsteil unsere öffentlich-rechtliche Kantonalkirche
gegründet, welche sich sofort eine vorher geschriebene Kirchenordnung gab. 1978, genau 30
Jahre später, führte sie eine zweite Kirchenordnung ein, zu der jetzt auch eine separate Verfassung gehörte. 1984 wurde die Gründung einer gemeinsamen Kantonalkirche von den
Stimmbürgern verworfen. 2001 wiederholte sich das Ganze bei einem neuen Anlauf. Beim
Scheitern der verschiedenen Anläufe, eine gemeinsame reformierte Kirche im Kanton zu
gründen, spielten nicht zuletzt alte Bucheggberger Traditionen eine wichtige Rolle. 2005
wurde eine neue Verfassung nur für den unteren Kantonsteil genehmigt, welche die Gesamtrevision der Kirchenordnung von 1978 nötig machte, um welche sich jetzt seit dreieinhalb Jahren eine von der Synode eingesetzte Kommission kümmert.

Noch ein paar Worte zur Rechtsform. Die Bundesverfassung überlässt die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat den Kantonen. Deshalb gibt es so viele verschiedene
Formen wie Kantonalkirchen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen kennt der Kanton Solothurn kein eigenes Kirchengesetz. Die Kirchgemeinden unterstehen dem Gemeindegesetz. Nur innerhalb dieses sehr engen Rahmens kann die Kantonalkirche als Körperschaft mit öffentlichem Recht selbst über ihre Angelegenheiten bestimmen. Die kirchlichen Organe sind in Analogie zu den staatlichen ausgebildet. Souverän ist das Volk, die Synode ist die Legislative, der Synodalrat die Exekutive. Alle Kirchen im Kanton haben in Dr.Dieter Altenburger einen kompetenten Ansprechpartner und in Klaus Fischer vom Departement für Bildung und Kultur einen wohlwollenden Departementsleiter.


Pfr. Ulrich Wilhelm, Vizepräsident Synodalrat der ev.-ref. Kirche Kanton Solothurn

Burgstrasse 17, 5012 Schönenwerd, 062 849 12 66, ukwilhelm@bluewin.ch